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Balkonkraftwerk
Nulleinspeisung ohne Anmeldung: Rechtssichere Nutzung von Balkonkraftwerken

Nulleinspeisung ohne Anmeldung: Rechtssichere Nutzung von Balkonkraftwerken

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Die eigene Solaranlage auf dem Balkon liegt im Trend. Sie ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien und schafft Unabhängigkeit von herkömmlichen Energieversorgern. Wer eine heimische Solaranlage betreibt, kann Solarstrom für den Eigenverbrauch erzeugen oder diesen ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Doch viele Betreiber von sogenannten Balkonkraftwerken wissen nicht, dass die Nichtanmeldung solcher Mini-Solaranlagen strafbar ist.

In diesem Artikel klären wir, wie die Nulleinspeisung ohne Anmeldung möglich ist, so dass Sie als Heimwerker den selbst erzeugten Strom rechtssicher und ohne negative Konsequenzen nutzen können.

Meldepflicht für Balkonkraftwerke in Deutschland

Alle Solaranlagen mit mehr als 600 Watt Leistung – das kann auch ein Balkonkraftwerk sein – müssen in Deutschland vom Betreiber gemeldet werden. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur besteht, sobald Ihre Anlage mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn Sie den erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzen und keine Einspeisung vornehmen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Ihre private Solaranlage sollten Sie bereits vor Montage dem örtlichen Netzbetreiber melden, so dass die Anlage auf Netzverträglichkeit geprüft werden kann. Hierfür hat der Netzbetreiber acht Wochen Zeit. Auch wenn private Anlagen in der Regel als unbedenklich eingestuft werden und die Genehmigung meist problemlos erfolgt, sollten Sie die Meldung frühzeitig einreichen.

Die Pflicht-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur kann frühestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme der Solaranlage erfolgen, spätestens aber vier Wochen danach. Sie erfolgt unkompliziert über ein Online-Formular, in das Sie Stammdaten der Anlage wie Leistung und Standort sowie Ihre persönlichen Angaben eintragen.

Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

Von der Meldepflicht ausgenommen sind sogenannte Inselanlagen. Diese Mini-Solaranlagen ohne Anbindung an das Stromnetz werden beispielsweise genutzt, um Wohnmobile oder Gartenhäuser mit Strom zu versorgen. Natürlich müssen auch diese Anlagen die rechtlichen Vorgaben erfüllen, auch ohne Meldepflicht.

Muss ich meine private Solaranlage nun anmelden, oder nicht?

Fazit: Ihr Balkonkraftwerk unterliegt nicht der Meldepflicht, wenn sie weniger als 800 Watt Leistung aufweist, oder wenn es sich um eine Inselanlage handelt. Alle anderen Solaranlagen sind im Rahmen der Frist meldepflichtig. Nehmen Sie diese Regel unbedingt ernst, um Strafen zu vermeiden. Auch wenn das Gesetz es nicht vorschreibt, sollten Sie auch Ihren Vermieter über die geplante Anlage informieren, möglicherweise schreibt Ihr Mietvertrag eine Erlaubnis des Vermieters vor.

Die Regelungen in anderen europäischen Ländern können übrigens abweichend sein, zum Beispiel in Punkto Leistungsgrenze. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls die individuellen Länderregelungen.

Stromerzeugung für den Eigenverbrauch

Auch wenn Sie den in Ihrer Anlage erzeugten Strom direkt vor Ort verbrauchen, ohne ihn einzuspeisen, müssen Sie sie dennoch anmelden. Die sogenannten Nulleinspeiseanlagen sind in der Regel auf Ihren Eigenverbrauch hin angepasst und erzeugen keinen überschüssigen Strom. Die Pflicht zur Anmeldung besteht jedoch mit dem Anschluss an das Stromnetz und ist unabhängig von der tatsächlichen Einspeisung.

Fazit

<span class="highlight-section-blue">Eine Meldepflicht besteht immer dann, wenn die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, auch wenn diese nur dem Eigenverbrauch dient. Auf diese Meldung kann nur bei Inselanlagen verzichtet werden.</span>

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