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Balkonkraftwerke 900 Watt: Aktuelle Regelungen zum Betrieb

Balkonkraftwerke 900 Watt: Aktuelle Regelungen zum Betrieb

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Mit der Installation eines Balkonkraftwerks wird für viele Eigenheimbesitzer und Mieter, die keine eigene Dachfläche besitzen, der Traum der Erzeugung von Solarstrom für den Eigenbedarf wahr. Allerdings gelten für den vereinfachten Betrieb von kleinen Solarkraftwerken zur Installation auf dem Balkon gesetzliche Höchstgrenzen für ihre Leistung in Watt. In diesem Artikel gehen wir den Fragen nach, welche Balkonkraftwerke derzeit selbst installiert und angemeldet werden dürfen und welche Entwicklungen der Gesetzgeber in Deutschland künftig erwarten lässt.

Aktuelle Regelungen für Balkonkraftwerke 900 Watt

Bis einschließlich 31.12.2023 ist der Betrieb eines Balkonkraftwerkes, das an der Balkonbrüstung montiert oder auf dem Balkon aufgestellt wird, mit maximal 600 Watt Leistung gestattet. Eine selbständige Inbetriebnahme und eine eigene vereinfachte Anmeldung beim örtlichen Verteilnetzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur sind möglich. Die Grenze von 600 Watt wird zum 01.01.2024 angehoben auf 800 Watt, was die Eigenproduktion von Elektrizität in höherem Umfang erleichtert. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Eigenständigkeit der Immobilienbesitzer und Mieter bei der Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Zugleich bringt es die Bundesregierung ihren selbst gesteckten Zielen zur Erreichung der Klimaziele näher.

Doch wie sieht es derzeit und in naher Zukunft mit der Möglichkeit zum Betrieb eines 900 Watt Balkonkraftwerks aus?

Ist eine Mini-Solaranlage mit 900 Watt auf dem Balkon gestattet?

Eine Anhebung der Obergrenze für Balkonkraftwerke von 600 Watt erscheint in Deutschland überfällig. Und das nicht nur deshalb, weil eine Begrenzung auf 600 Watt den Ausbau der regenerativen Energien und damit der Entlastung der Umwelt ins Stocken geraten lässt. Vielmehr enthält die europäische Richtlinie „Regulations for Generators“ jetzt bereits eine Obergrenze von 800 Watt für den erleichterten Betrieb von Mini-Solaranlagen. Dieser Wert findet in zahlreichen europäischen Ländern schon Anwendung, Deutschland gehört in dieser Hinsicht zu den Nachzüglern.

Was die Anhebung der Obergrenze zum vereinfachten Betrieb von Balkonkraftwerken auf 900 Watt betrifft, besteht noch ein Bedarf aufzuholen. Jedoch lässt das der Gesetzgeber in absehbarer Zeit noch nicht zu. Solaranlagen mit einer Einspeiseleistung von 900 Watt dürfen bis auf Weiteres nicht selbst montiert, sondern nur von einer Elektrofachkraft installiert werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Außerdem darf die Anmeldung solcher Anlagen nur vom Fachpersonal vorgenommen werden, das die Mini PV Anlage anbringt.

Mögliche Gründe des Gesetzgebers für dieses Vorgehen:

Wird ein Balkonkraftwerk mit einer hohen Leistung ans Hausnetz angeschlossen, kann dies leicht zur Überlastung der Hauselektronik und führen und damit die Brandgefahr erhöhen. Daher ist es dem Gesetzgeber wichtig, die Installation von Mini Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 900 Watt weiter unter der Überwachung fachkundiger Techniker zu behalten. Mit der Pflicht zur Anmeldung durch den Elektrotechniker ist eine verlässliche Registrierung der Anlagen sichergestellt. Zudem kann die technisch ausgebildete Fachkraft die Nutzer der Solaranlage beraten und Tipps zum sachgemäßen Gebrauch geben.

Einspeisung aus Balkonkraftwerken mit 900 Watt kontrollieren

Ein weiterer Grund für das Zögern bei den Lockerungen der gesetzlichen Regelungen für 900 Watt Balkonkraftwerke liegt vermutlich in der Furcht vor einer möglichen Überlastung der öffentlichen Stromnetze begründet. Die Wahrscheinlichkeit einer Einspeisung von Überschüssen ins öffentliche Stromnetz ist bei Balkonkraftwerken mit 900 Watt Leistung höher als bei Anlagen mit einer Höchstleistung von 600 Watt respektive 800 Watt ab Januar 2024. Lässt man die Eigeninstallation und selbständige Anmeldung der 900 Watt Anlagen durch private Betreiber zu, besteht eine hohe Gefahr, dass viele aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit ihren Meldepflichten beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur nicht nachkommen und die Einspeisung von Strom ins Netz damit außer Kontrolle gerät.

Durch eine Überlastung des Stromnetzes drohen Versorgungsengpässe durch einen Blackout. Das Stromnetz bedarf erst einer großflächigen Nachrüstung, um mit der veränderten Einspeisung im Zuge der Nutzung alternativer Energien mithalten zu können. Solange der entsprechende Ausbau der Stromleitungen nicht deutschlandweit flächendeckend abgeschlossen ist, beugt der Gesetzgeber drohenden Stromausfällen in großem Ausmaß vor. Daher lässt er einen vereinfachten Betrieb der 900 Watt Mini PV Anlagen bislang neben hochleistungsfähigen Solaranlagen auf dem Dach nicht zu.

Anmeldeverfahren für ein Balkonkraftwerk 900 Watt

Solaranlagen auf dem Balkon mit einer Leistung von maximal 600 Watt, ab 01.01.2024 800 Watt, dürfen vom Betreiber selbst installiert, angemeldet und in Betrieb genommen werden. Dazu reicht eine einfache Anmeldung beim Netzbetreiber vor Ort aus. Die Registrierung hat den Sinn, dass der Netzbetreiber überprüfen kann, ob ein Austausch des alten Stromzählers zum Betrieb der Mini PV Anlage notwendig ist. Beabsichtigt der Nutzer der Stecker Solaranlage eine Einspeisung eines Überschusses an Elektrizität ins öffentliche Stromnetz, ist dafür ein herkömmlicher Ferraris-Drehstromzähler durch einen Zweirichtungszähler auszuwechseln. Dieser misst getrennt den Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz und den eingespeisten Strom.

Wird ein Balkonkraftwerk mit 900 Watt Leistung betrieben, das sich meist aus zwei Modulen mit einer jeweiligen Leistung von 450 Watt zusammensetzt, ist der Anschluss und Inbetriebnahme der Solaranlage nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zur Installation ist in diesem Fall nur ein Elektroinstallateur befugt. Dieser übernimmt anschließend die Anmeldung beim Netzbetreiber und lässt die Anlage ins Markenstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen.

Baurechtliche Genehmigung

Zwar haben Solarmodule, die am Balkongeländer befestigt werden, eine Auswirkung auf die Optik des Gebäudes, jedoch sind sie mit ihren geringen Ausmaßen aufgrund landesrechtlicher Bauvorschriften als unbedeutende bauliche Anlagen einzustufen, die in der Regel genehmigungsfrei sind. Dies sollte auch dann noch gelten, wenn ein Balkonkraftwerk 800 Watt oder 900 Watt montiert wird, das sich im Normalfall aus mindestens zwei miteinander verbundenen Solarmodulen zusammensetzt. Auskünfte zur Genehmigungspflicht erteilt im Zweifelsfall die örtlich zuständige Baubehörde.

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung des Balkonkraftwerks 900 Watt

Eine weitergehende Genehmigungspflicht kann bei der Montage einer PV-Anlage an denkmalgeschützten Gebäuden entstehen. Die Voraussetzungen zur Einholung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Hierzu sind die Denkmalschutzbehörden vor Ort zurate zu ziehen.

Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft

Vor der Anschaffung und Montage eines Balkonkraftwerks ist von einem Mieter stets die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Im Falle eines Untermietverhältnisses ist der Hauptvermieter, dem das Anwesen gehört, einzubeziehen. Eigentümer bedürfen der Akzeptanz der Eigentümerversammlung, soweit sie nicht der alleinige Eigentümer der gesamten Immobilie sind.

Welche Gesetzesänderungen sind künftig zu erwarten?

Die Anhebung der Grenze für die eigene Installation und Anmeldung der Mini Solaranlagen von 600 auf 800 Watt zeigt bereits den Trend hin zu einem Ausbau der Eigenerzeugung von Strom aus Solarenergie auf. Zwar erscheint nach einer beschlossenen Anhebung der Leistung von Balkonkraftwerken für die vereinfachte Inbetriebnahme auf 800 Watt im Jahr 2024 eine weitere Erhöhung der Obergrenze auf 900 Watt Leistung aktuell noch nicht greifbar. Allerdings ist davon auszugehen, dass angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes in naher Zukunft weitere Erleichterungen für private Betreiber von Balkonkraftwerken folgen werden.

Balkonkraftwerk für mehr Autarkie bei der Stromversorgung

Viele Haus- und Wohnungseigentümer und zahlreiche Mieter wünschen sich, Strom in gewissem Umfang selbst zu produzieren. Einerseits lassen sich dadurch langfristig Stromkosten einsparen. Das ist gerade in Zeiten genereller Preiserhöhungen und zusätzlich ansteigender Energiekosten ein Anreiz zu mehr Eigenständigkeit bei der Stromversorgung. Für einige Verbraucher ist zudem der Umwelt- und Klimaschutz ein wesentliches Argument, das für die Eigenproduktion der Elektrizität spricht.

Ein Balkonkraftwerk erscheint als optimale Lösung für Eigentümer oder Mieter, die nicht im Dachgeschoss wohnen und auch keine Außenfläche zur Aufstellung von Solarmodulen nutzen können. Mini Solaranlagen auf dem Balkon mit einer Gesamtleistung von 900 Watt sind in der Lage, den jährlichen Strombedarf eines Singlehaushalts bereits zu etwa 70 Prozent zu decken. Bei sehr sparsamem Stromverbrauch erhöht sich die Unabhängigkeit vom Stromversorger sogar noch.

Vorteile der Montage von Balkonkraftwerken

Die Montage Mini PV Anlage auf dem Balkon ziehen auch Leute in Erwägung, die über Dachflächen zur Installation von Solarmodulen verfügen. Balkonkraftwerke haben nämlich im Vergleich zu den Solaranlagen auf dem Dach einige entscheidende Vorteile. Sie sind eine sinnvolle Alternative, soweit eine geringe Stromproduktion ausreicht und der Betreiber nicht das Ziel hat, Stromüberschüsse zu erzeugen, die er gegen eine Vergütung ins Stromnetz einspeist.

Wesentliche Vorteile von Balkonkraftwerken bei der Montage und dem laufenden Betrieb sind:

  • Die Installation eines Balkonkraftwerks 600 Watt gelingt auch einem Laien problemlos, da es einfach über einen Schuko Stecker ans Stromnetz angeschlossen werden kann.

  • Die Eigenmontage ist, soweit rechtlich zulässig, auf dem Balkon mit den mitgelieferten Halterungen leicht möglich. Auf dem Dach hingegen ist die Photovoltaikanlage in jedem Fall von Spezialisten anzubringen.

  • Aufwendige Wartungs- und Reinigungsarbeiten, die bei der Solaranlage auf dem Dach anfallen, sind beim Balkonkraftwerk in weit geringerem Maße notwendig.

Konsequenzen bei Nichtanmeldung des Balkonkraftwerks 900 Watt

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung des Balkonkraftwerks 900 Watt kann Sanktionen nach sich ziehen. Wird die Mini Solaranlage nicht beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch betrifft die Verpflichtung zur Anmeldung bei Balkonkraftwerken mit 900 Watt Leistung den Techniker, der mit der Installation beauftragt wurde. Daher hat der Nutzer der Solaranlage bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht selbst nichts zu befürchten.

Führende Hersteller von Balkonkraftwerken 900 Watt

Auf dem Markt findet der Verbraucher eine große Auswahl qualitativ hochwertiger Balkonkraftwerke. Namhafte Hersteller sind unter anderem Priwatt, Yuma Solar, Plugin Energy, Greenakku und Greensolar. Aus deutscher Produktion erhalten Kunden, die an Produkten aus inländischer Fertigung interessiert und bereit sind, dafür ein bisschen mehr Geld auszugeben, Solaranlagen für den Balkon von Meyer Burger, Solarwatt und Viessmann.

Um mit einem Balkonkraftwerk eine Leistung von 900 Watt zu erzielen, sind mehrere Solarmodule hintereinander zu schalten. Sie lassen sich einfach mit Wieland Steckern verbinden. Nur das letzte Modul erhält einen direkten Anschluss an den Stromkreis mittels Schuko Stecker.

Zur Ausstattung der Stecker Solaranlage für den Balkon gehört zwingend ein Wechselrichter. Dieser wandelt den in den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der ins Hausnetz eingespeist werden kann. So wird der selbst erzeugte Strom für eine Reihe gängiger Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Toaster, Kaffeemaschine oder die Waschmaschine nutzbar. Der Wechselrichter ist im Lieferumfang der Mini Solarkraftwerke als Komplettpaket meist enthalten.

FAQ: Häufige Fragen zum Betrieb von Balkonkraftwerken 900 Watt

Sind Balkonkraftwerke mit 900 Watt erlaubt?

Ja, der Betrieb einer Mini Solaranlage mit insgesamt 900 Watt Leistung auf dem Balkon ist erlaubt. Allerdings müssen die Mini PV Anlagen mit dieser Leistung zwingend von einer ausgebildeten Elektrofachkraft installiert werden. Auch die Anmeldung der Anlage hat der beauftragte Techniker zu übernehmen.

Was passiert, wenn die Leistung meines Balkonkraftwerks 600 Watt übersteigt?

In diesem Fall muss ein ausgebildeter Elektrotechniker die Montage der Solarpaneele auf dem Balkon übernehmen. Er ist auch für die Anmeldung der Mini Photovoltaikanlage zuständig.

Bedarf der Betrieb eines 900 Watt Balkonkraftwerks einer Genehmigung?

Das Balkonkraftwerk mit 900 Watt Leistung ist beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden und ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Die Anmeldung hat die technische Fachkraft zu übernehmen, die die Anlage installiert hat. Die Anbringung des Balkonkraftwerks ist als unbedeutende bauliche Anlage in der Regel nicht baugenehmigungspflichtig. Bei der Installation an denkmalgeschützten Gebäuden kann eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich sein.

Sind Balkonkraftwerke mit 900 Watt Leistung immer anzumelden?

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber und ein Eintrag ins Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur sind zwingend erforderlich. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Jedoch hat der private Nutzer der Mini PV Anlage keine Sanktionen zu befürchten, da der Elektrotechniker die Meldepflichten zu erfüllen hat.

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