PV Anlage Finanzamt melden

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Eine PV Anlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme beim Finanzamt anzumelden, soweit sie der Steuerpflicht unterliegt. Für Gewinne aus der Stromeinspeisung werden ab 2023 erst für Anlagen ab einer Leistung von 30 kWp Einkommensteuer und Umsatzsteuer fällig. Die vorher geltende Grenze von 10 kWp wurde damit hinfällig, was Hausbesitzern und Mietern die Nutzung der Solarenergie erleichtert. Für die Gewerbesteuer gilt die Anhebung der Leistungsgrenze auf 30 kWp bereits seit Januar 2022.

Ist jede PV Anlage beim Finanzamt anzumelden?

Seit Januar 2023 muss ein Betreiber eine PV Anlage anmelden, wenn sie eine Leistung von 30 kWp überschreitet und ans öffentliche Stromnetz angeschlossen ist. Auf dem Hausdach hat selten eine PV Anlage mit einer Kapazität von mehr als 30 kWp Platz, weshalb auf private Nutzer ab 01.01.2023 nur noch in Ausnahmefällen eine Steuerpflicht zukommt.

Installiert jemand an anderer Stelle des Grundstücks wie auf dem Garagendach oder auf einem Gartenhaus noch weitere Panele, ergibt sich daraus nur selten eine Gesamtleistung von mehr als 30 kWp.

Zur Steuerpflicht einer PV Anlage berät im Detail das örtlich zuständige Finanzamt. Die steuerpflichtigen Anlagen sind mit einem Formular anzumelden, das beim Finanzamt erhältlich ist. Alternativ ist eine Online-Registrierung über Elster möglich.

Generell ausgenommen von der Pflicht zur Anmeldung beim Finanzamt sind Nulleinspeiseanlagen, da mit diesen keine Einkünfte erzielt werden. Das Gleiche gilt für Solar Inselanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind.

Welche steuerlichen Auswirkungen bringt eine Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt mit sich?

Auf dem Dach von Häusern oder Garagen installierte Photovoltaikanlagen mit einer gesamten Leistung von maximal 30 kWp unterliegen rückwirkend seit 01.01.2022 nicht mehr der Gewerbesteuerpflicht. Schon vorher wurde Gewerbesteuer erst ab einem Jahresgewinn aus der Einspeisevergütung abzüglich der Betriebsausgaben von über 24.500 Euro festgesetzt.

Ab 01.01.2023 entfällt für die kleinen PV Anlagen privater Haushalte zusätzlich die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht. Damit sind bürokratische Hürden zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen, die Strom ins Netz einspeisen, abgeschafft. Mit diesem Schritt erleichterte der Gesetzgeber den Fortschritt der Energiewende im Sinne des Klimaschutzes.

Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei Photovoltaik

Mit der Anhebung der Leistungsgrenze für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach auf 30 kWp entfällt für Hausbesitzer oder Mieter eines Hauses in der Regel die Einkommensteuerpflicht. Es ist äußerst selten, dass auf eine Dachfläche eine Solaranlage mit einer höheren Leistung als 30 kWp passt. Schwer vorstellbar ist eine Überschreitung der Höchstgrenze auch dann, wenn zusätzlich Anlagen auf dem Garagendach, dem Carport, Gartenhaus oder an sonstiger Stelle auf dem Grundstück installiert sind.

Die Umsatzsteuer entfällt für die Stromeinspeisung aus PV Anlagen bis 30 kWp und den Stromeigenverbrauch genauso wie die Einkommensteuer zum 01.01.2023. Wer also ab diesem Zeitpunkt eine neue Photovoltaik Anlage maximal dieses Umfangs anschafft, erspart sich beim Kauf die Umsatzsteuer von 19 %. Auch nachfolgend ist weder für die Einspeisung noch den Eigenverbrauch des Solarstroms Umsatzsteuer zu zahlen.

Solaranlage beim Finanzamt melden: So füllen Sie das Elster-Formular richtig aus

Zwar gilt die Befreiung der Solaranlagen mit einer gesamten Leistung von maximal 30 kWp erst ab 01.01.2023, jedoch haben auch Leute, die ihre Anlage bereits 2022 angeschafft haben, die Möglichkeit, sich die gezahlte Umsatzsteuer von 19 % erstatten zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2022. Dazu sind bestimmte Eintragungen im Elster-Formular notwendig.

Unter Punkt 18 des Formulars erklärt der Steuerpflichtige mit einem Haken, den er ins Feld 132 setzt, den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Dies ist die unbedingte Voraussetzung dafür, die 2022 gezahlte Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Im Gegenzug ist jedoch die eingenommene Umsatzsteuer aus der Einspeisevergütung ans Finanzamt abzuführen.

Bestehen Zweifel, ob der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sich günstig auswirkt, kann der Anlagenbetreiber eine Beratung im Finanzamt in Anspruch nehmen. Auch Steuerhilfevereine oder Steuerberater erteilen dazu Auskünfte.

Steuererklärung mit einer Photovoltaikanlage einfach erklärt

Bis 31.12.2022 entstand bei Überschreitung einer Leistung von 10 kWp die Pflicht zur Zahlung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer. In der Einkommensteuererklärung war dann unter „Selbstständige, Gewerbe“ die Photovoltaikanlage einzutragen. Die Gewinne waren mit einer Einnahmen- und Überschussrechnung (EÜR) nachzuweisen. Abschreibungen für die Anlage konnten steuermindernd geltend gemacht werden.

Da in der Regel auf dem Grundstück installierte Photovoltaik Anlagen eine Leistung von 30 kWp nicht überschreiten, entfällt der bürokratische Aufwand der Steuererklärung für die meisten Besitzer von PV Anlagen ab dem 01.01.2023. In Steuererklärungen für die Vorjahre ist das oben beschriebene Verfahren noch anzuwenden.

Typische Betriebsausgaben bei einer Photovoltaikanlage

Als Betriebsausgaben gelten bei Photovoltaikanlagen die jährlichen Zinsen des Kredits für ihre Anschaffung. Diese kann der Steuerpflichtige in voller Höhe von der erzielten Einspeisevergütung absetzen. Weitere steuerlich absetzbare Betriebskosten sind Reparaturkosten und eine Versicherung für die PV Anlage. Die Absetzung der Betriebsausgaben ist maßgeblich für die Steuererklärungen bis einschließlich 2022 und wird in der Regel ab 2023 überflüssig.

FAQs: Die häufigsten Fragen zur Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt

Wie melde ich meine PV-Anlage beim Finanzamt ab 2023?

Nach der Erhöhung der Leistungsgrenze ist eine Photovoltaik Anlage ab 2023 nur noch dann steuerpflichtig und somit beim Finanzamt anzumelden, wenn sie eine Leistung von 30 kWp überschreitet. Dabei ist die Leistung sämtlicher Solarmodule, die ein Betreiber installiert hat, zu addieren. Dies gilt auch dann, wenn sie an unterschiedlichen Stellen montiert sind.

Welche PV-Anlagen müssen gemeldet werden?

Anlagen mit mehr als 30 kWp sind ab 2023 dem Finanzamt nur dann zu melden, wenn sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Nulleinspeiseanlagen und Solar Inselanlagen sind grundsätzlich von der Steuerpflicht ausgenommen, da der Betreiber mit ihnen keine Gewinne aus der Einspeisung von Strom ins Netz erzielt.

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