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Photovoltaikanlage
Diese Punkte sollten Sie bei der Anmeldung Ihrer PV-Anlage beachten

Diese Punkte sollten Sie bei der Anmeldung Ihrer PV-Anlage beachten

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Die Solaranlage auf dem Dach kann einen beachtlichen Anteil der Versorgung mit Strom übernehmen. Das ist ein aktiver Beitrag zum Schutz der Umwelt und kann, falls die PV-Anlage für den Notstrom-Betrieb ausgelegt ist, für eine gewisse Unabhängigkeit vom Stromnetz sorgen. Außerdem rentiert sich die Investition in die PV-Anlage oft schon nach einigen Jahren durch die erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten. Nur ist mit der Installation der Photovoltaikanlage die eine oder andere Anmeldung verbunden. Was Sie dabei im Einzelnen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage anmelden, erfahren Sie hier Schritt für Schritt.

So melden Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber an

Schon bei der Planung beziehungsweise Bestellung Ihrer PV-Anlage ist es empfehlenswert, sich mit dem Thema Anmeldung auseinanderzusetzen. Doch keine Sorge: Der Aufwand, mit dem die Anmeldungen verbunden sind, ist für Sie in der Regel denkbar gering. Das Meiste kann häufig sogar schon Ihr Solarteur beziehungsweise der von Ihnen beauftragte Solar-Fachbetrieb übernehmen.

Warum Sie Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber frühzeitig anmelden sollten

Zunächst einmal müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Dabei handelt es sich um den Eigentümer des Stromnetzes sowie des Hausanschlusses einschließlich Stromzähler. Bei ihm reichen Sie ein sogenanntes Anschlussbegehren ein.

Damit geben Sie Ihrem Netzbetreiber die Möglichkeit, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Außerdem kann es sein, dass Ihr Stromzähler ausgetauscht werden muss. Bei kleinen, auf dem Dach installierten Solaranlagen verläuft dieser Prozess in der Regel problemlos. Dennoch hat Ihr Netzbetreiber bis zu acht Wochen Zeit für diesen Vorgang. Auch wenn das <span class="inline-hightlight-orange">in der Praxis nur selten mehr als vier Wochen</span> in Anspruch nimmt, sollten Sie die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber spätestens zwei Monate, bevor sie in Betrieb gehen soll, vornehmen. In den meisten Fällen kann diese Anmeldung Ihr Solarteur für Sie erledigen.

Den Netzbetreiber werden Sie ein zweites Mal für Ihre PV-Anlage kontaktieren müssen. Aber vorher steht die Eintragung in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur auf dem Programm.

Was ist das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und warum muss eine Solaranlage dort eingetragen werden?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) wurde mit Wirkung zum 31. Januar 2019 durch die Bundesnetzagentur ins Leben gerufen. Es erfasst in einem zentralen Register sämtliche gas- und stromerzeugenden Anlagen mit Anschluss an das öffentliche Netz in Deutschland.

Die Anmeldepflicht betrifft analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewerblich betriebene Solaranlagen genauso wie privat genutzte. Dabei geht es einerseits darum, einen stets aktuellen Überblick zur Angebots- und Nachfragesituation auf dem deutschen Strommarkt zu haben. Andererseits soll das MaStR zum Abbau von Bürokratie beitragen, indem es die Registrierung von PV-Anlagen erleichtert.

Für eine Photovoltaikanlage, die Sie als sogenannte Inselanlage ohne Verbindung mit dem öffentlichen Netz betreiben, ist eine Registrierung weder vorgesehen noch möglich, da sie nicht vom MaStR der Bundesnetzagentur erfasst wird.

Wie melde ich mich und meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister an?

Für die Registrierung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur, suchen Sie die Website des Marktstammdatenregisters auf, um dort Ihre Stammdaten einzugeben. Dazu registrieren Sie sich zunächst einmal selbst, indem Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Daraufhin können Sie Ihre PV-Anlage anmelden. Dazu gehört, dass Sie den <span class="inline-hightlight-orange">Standort Ihrer Photovoltaikanlage</span> angeben sowie ihre <span class="inline-hightlight-orange">technischen Daten</span>. Besonders wichtig ist dabei die Nennleistung Ihrer Solaranlage. Im Detail kann es von Anlage zu Anlage variieren, welche Daten Sie beim MaStR eintragen müssen. Nähere Auskunft darüber gibt Ihnen die Online-Hilfe der Bundesnetzagentur.

Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister haben Sie bis zu vier Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage Zeit. Sie können Ihre Anlagendaten aber auch schon als „geplante Inbetriebnahme“ bis zu zwei Wochen, bevor die Anlage in Betrieb geht, hinterlegen. <span class="inline-hightlight-orange">Als sinnvoll erweist sich häufig, die PV-Anlage etwa zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu registrieren</span>. Aber auch diesen Punkt der Checkliste können Sie meist Ihrem Solarteur überlassen.

Halten Sie Ihre Daten bei der Bundesnetzagentur aktuell

Wichtig ist, dass Sie die Daten über sich selbst als Anlagenbetreiber sowie zu Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur stets aktuell halten. Sollten Sie Ihre PV-Anlage beispielsweise erweitern oder die Nutzung von einer kompletten Einspeisung auf Eigenverbrauch ändern, müssen Sie das kurzfristig melden. <span class="inline-hightlight-orange">Das gilt auch für den Fall, dass Sie einen Batteriespeicher in Ihre Solaranlage integrieren. Auch diese sind anmeldepflichtig</span>. Selbstverständlich möchte die Bundesnetzagentur ebenfalls informiert werden, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage abbauen.

Was gilt bei älteren PV-Anlagen?

Da die Einführung des Marktstammdatenregisters erst am 31. Januar 2019 stattfand, sind Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, die vorher installiert wurden, dort nicht erfasst. Die Frist, diese Registrierung nachzuholen endete am 31. Januar 2021. Eine eventuell vorhandene ältere Eintragung im Anlagenregister der Bundesnetzagentur oder im PV-Meldeportal ist unwirksam. Falls Sie also Ihre ältere Photovoltaik noch nicht im Marktstammdatenregister registriert haben, sollten Sie das so schnell wie möglich nachholen.

Was passiert, wenn ich mich nicht registrieren lasse?

Die Anmeldepflicht gilt für jeden Betreiber einer PV-Anlage oder eines Batteriespeichers mit Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Ohne diese Registrierung können Sie weder eine Einspeisevergütung erhalten, noch eventuell vorhandene Förderprogramme für Ihre Photovoltaik in Anspruch nehmen. Außerdem kann nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Bußgeld drohen.

Wie schließe ich die Anmeldung beim Netzbetreiber ab, um eine Einspeisevergütung erhalten zu können?

Wenn der Moment der Inbetriebnahme gekommen ist, wird das von Ihrem Solarteur durch ein Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert. Dieses <span class="inline-hightlight-orange">Protokoll senden Sie oder Ihr Solarteur einschließlich des Registrierungs-Nachweises der Bundesnetzagentur an Ihren Netzbetreiber</span>. Ab diesem Moment kann eine Zahlung der Einspeisevergütung erfolgen.

Geht es auch ohne Anmeldung beim Netzbetreiber?

Es ist zwar technisch möglich, eine PV-Anlage so einzurichten, dass keine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz erfolgen kann. Sobald aber eine Verbindung mit dem Netz besteht, müssen Sie Ihre PV-Anlage anmelden.

Einzige Ausnahme: Sie betreiben Ihre Photovoltaik als Inselanlage ohne Anschluss an das öffentliche Netz. Dann brauchen Sie sich weder bei der Bundesnetzagentur noch bei Ihrem Netzbetreiber zu melden. Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt oder dem Gewerbeamt kann dann entfallen.

Wie kann ich meine PV-Anlage beim Finanzamt und beim Gewerbeamt anmelden?

Weswegen muss ich meine Solaranlage beim Finanzamt anmelden?

Falls Sie Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Einspeisevergütung. Diese Einnahmen betrachtet das Finanzamt als <span class="inline-hightlight-orange">Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit</span>. Das hat eine Umsatzsteuerpflicht zur Folge.

Wie muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt einstufen und welche Fristen gelten?

Wenn Sie abgesehen vom Betrieb Ihrer PV-Anlage nicht unternehmerisch tätig sind, ist es meistens sinnvoll, beim Anmelden Ihrer zu erwartenden Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom die sogenannte Kleinunternehmerregelung zu wählen. Die dafür geltenden <span class="inline-hightlight-orange">Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro in den folgenden Jahren</span> sind mit einer üblichen PV-Anlage auf dem Dach so gut wie unerreichbar.

Da zudem seit 2023 für Anlagen bis 30 kWp eine <span class="inline-hightlight-orange">Umsatzsteuer von 0 %</span> gilt und auch <span class="inline-hightlight-orange">rückwirkend bis zum 01.01.2022 keine Einkommensteuer</span> anfällt, bietet sich die Kleinunternehmerregelung an. Sollten Sie bereits anderweitig als Unternehmer tätig sein, können sehr unterschiedliche Konstellationen auftreten, zu denen Ihnen Ihr Steuerberater Auskunft geben kann.

Sie müssen Ihre Solaranlage innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme beim Finanzamt anmelden.

Muss ich meine PV-Anlage als Gewerbe anmelden?

Eine Anmeldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt ist bei privat genutzten Gebäuden erst <span class="inline-hightlight-orange">ab einem Gewinn aus der Einspeisung des Solarstroms von mehr als 24.500 Euro im Jahr</span> vorgesehen. Es ist nahezu unmöglich, mit einer Dachanlage in die Nähe einer solchen Summe zu kommen. Befindet sich die PV-Anlage aber auf einem <span class="inline-hightlight-orange">gewerblich genutzten Gebäude ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich</span>.

Können bei der Anmeldung einer Solaranlage Kosten entstehen?

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, beim Netzbetreiber und beim Finanzamt sind kostenlos. Für eine eventuell erforderliche Gewerbeanmeldung können etwa 15 bis 65 Euro anfallen. Ansonsten können Beratungskosten beispielsweise durch einen Steuerberater entstehen.

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