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Photovoltaikanlage
Die Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls für Photovoltaikanlagen

Die Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls für Photovoltaikanlagen

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Die PV-Anlage ist vollständig auf dem Dach installiert. Sie ist komplett betriebsbereit sowie einschließlich Verkabelung und Wechselrichter montiert. Es fehlt nur noch das Startzeichen für die Inbetriebnahme der Anlage und die Verbindung mit dem Netzanschluss. Genau das ist die Zeit für das Inbetriebnahmeprotokoll. Es soll sicherstellen, dass die Installation vorschriftsmäßig erfolgt ist und alle Normen eingehalten wurden. <span class="inline-hightlight-orange">Hier erfahren Sie alles über den Ablauf des Inbetriebnahmeprotokolls und was Sie dabei beachten müssen</span>.

Warum ist das Inbetriebnahmeprotokoll so wichtig?

Das Inbetriebnahmeprotokoll bestätigt nicht nur die Funktion und Sicherheit Ihrer PV-Anlage. Es bestätigt auch das Datum der Inbetriebnahme beziehungsweise den Zeitpunkt, ab dem Sie eine Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber erhalten können.

Indem das Inbetriebnahmeprotokoll die einwandfreie Montage der PV-Anlage sowie den norm- und vorschriftsgemäßen Betrieb bescheinigt, untermauert es Ihren Gewährleistungsanspruch für Ihre Photovoltaikanlage. Des Weiteren verlangt in der Regel auch Ihre Versicherung diesen Nachweis.

Besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Inbetriebnahmeprotokolls?

Ja. Laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sind Sie als Betreiber einer Solaranlage dazu verpflichtet, zu Beginn der Stromerzeugung ein Inbetriebnahmeprotokoll zu erstellen beziehungsweise erstellen zu lassen und an <span class="inline-hightlight-orange">den Netzbetreiber als Anmeldung Ihrer PV-Anlage weiterzuleiten</span>.

Achtung: Auch für den Betrieb einer Erweiterung Ihrer bestehenden Photovoltaikanlage benötigen Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll.

Wer ist dazu befugt, ein Inbetriebnahmeprotokoll anzufertigen?

Das Inbetriebnahmeprotokoll einer PV-Anlage muss durch eine Elektrofachkraft erstellt werden. Meistens handelt es sich dabei um einen Mitarbeiter des Fachbetriebs, den Sie mit der Installation Ihrer Solaranlage beauftragt haben. Es ist aber auch möglich, eine externe Fachkraft für Elektro hinzuzuziehen.

Wer muss während der Abnahme des Protokolls zur Inbetriebnahme anwesend sein?

Neben der Elektrofachkraft, die die Inbetriebnahme vornimmt, müssen Sie als Anlagenbesitzer oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person anwesend sein. Falls die beauftragte Elektrofachkraft nicht zum Installationsbetrieb Ihrer PV-Anlage gehört, muss auch von dort eine Person dem Inbetriebnahmeprotokoll beiwohnen. Ferner ist es wünschenswert, dass Ihr Netzbetreiber einen Vertreter schickt, um die Inbetriebnahme zu beaufsichtigen. Seine persönliche Anwesenheit ist dabei indes nicht verpflichtend. Fotos oder Zeugen sollten bestätigen, dass das Inbetriebnahmeprotokoll stattgefunden hat.

Was wird im Rahmen eines Inbetriebnahmeprotokolls protokolliert?

Beim Installationsprotokoll werden umfangreiche Daten abgefragt und festgehalten. Allerdings haben Sie selber außer, dass sie den Vorgang der Inbetriebnahme bezeugen und in Ihrem Interesse auf Sorgfalt sowie Vollständigkeit überprüfen, nur wenig zu tun. <span class="inline-hightlight-orange">Die Arbeit übernimmt, wie bereits erwähnt, eine Elektrofachkraft</span>.

Grundlage für das Inbetriebnahmeprotokoll sind die VDE 0100-600 sowie die VDE 0100-610. Dort sind die Anforderung für die Erstprüfung von Niederspannungsanlagen beziehungsweise Normen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel festgelegt.

Zu Beginn des Inbetriebnahmeprotokolls nimmt der Prüfer Ihre Daten als Anlagenbetreiber sowie die des Betriebs, der die PV-Anlage errichtet hat, auf. Falls der Prüfer nicht zu diesem Fachbetrieb gehört, gibt auch er seine Daten zu Protokoll. Dazu gehören das Datum sowie jeweils Name, Firma und/oder Anschrift sowie Telefonnummer. Darüber hinaus hält der Prüfer den Hersteller der Photovoltaik-Module sowie ihre Modellbezeichnung fest.

Im Folgenden steht Ihre Photovoltaikanlage analog zur Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf dem Prüfstand. Erfasst werden dabei zunächst das Datum der Prüfung, die Bezeichnung der PV-Anlage, ihre genaue Position sowie, ob es sich um einer Erst- oder eine Wiederholungsprüfung handelt. Dazu kommen:

  • der Grundriss der Solaranlage nach Schaltplan
  • der Aufbau der Photovoltaikanlage nach möglichen Netzformen wie IT-, TT- oder TN-Netz beziehungsweise deren Modifikationen
  • die Anzahl der Photovoltaik-Module sowie der Stränge (Strings) in die sie aufgeteilt sind
  • die Nennleistung der Photovoltaikanlage zum Inbetriebnahmezeitpunkt
  • der Kurzschlussstrom der Strings 
  • die Ausrichtung sowie der Neigungswinkel der Photovoltaik-Module
  • die Art der Montage der Photovoltaikanlage wie Aufdachmontage, Indachmontage oder Ähnliches
  • die Art der PV-Unterkonstruktion
  • die Art der Verkabelung
  • Hersteller sowie Anzahl der Generatoranschlusskästen, in denen die Gleichstromleitungen von den Modulen zu einer Hauptleitung zusammengefasst werden
  • Hersteller und Anzahl der Wechselrichter für die Photovoltaikanlage
  • das Vorhandensein eines Einspeisemanagements inklusive Einspeisezähler und Rückspeisezähler
  • eine Beschreibung des Systems aus Überspannungsableiter sowie Schutz- und Hauptschalter

Auch Angaben zu den verwendeten Prüfgeräten gehen in das Installationsprotokoll ein. Sie müssen konform zur Norm VDE 0413 sein. Außerdem werden Bezeichnung, Modell, Inventar-Nr. sowie Datum der letzten Kalibrierung eingetragen. 

Nach einem <span class="inline-hightlight-orange">Probelauf ist das Inbetriebnahmeprotokoll abgeschlossen</span> und das Dokument kann einschließlich Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister an Ihren Netzbetreiber gesendet werden.

Ist es möglich, das Inbetriebnahmeprotokoll digital zu erstellen?

Ja. Tatsächlich ist so mancher Fachbetrieb dazu übergegangen, das Inbetriebnahmeprotokoll in ein Tablet oder Ähnliches einzugeben. Das ist auch deswegen unproblematisch, da mittlerweile <span class="inline-hightlight-orange">digitale Signaturen vom Netzbetreiber und anderen Stellen genauso anerkannt sind wie handgeschriebene</span>.

Übrigens können Sie ein Muster des Protokolls zur Inbetriebnahme beispielsweise beim Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) online herunterladen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Inbetriebnahmezeitpunkt?

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss laut EEG die <span class="inline-hightlight-orange">Installation aller Komponenten der Photovoltaikanlage an ihrem Bestimmungsort abgeschlossen</span> sein. Die Inbetriebnahme gilt nach der Feststellung der Clearingstelle EEG als vollzogen, wenn die Anlage erstmals Strom erzeugt, der über die erforderliche Anzahl an Wechselrichter in den Stromkreis gelangt ist. Das kann über den Verbrauch durch einen Stromabnehmer wie eine Lampe oder das Laden eines Akkus festgestellt werden. Der Solarstrom braucht für die Inbetriebnahme jedoch nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist zu werden.

Was hat das Datum der Inbetriebnahme mit der Einspeisevergütung zu tun?

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage sowie der Ausfertigung des Inbetriebnahmeprotokolls entscheidet nicht nur über Ihre aktuelle Einspeisevergütung. Er legt vielmehr Ihren Vergütungssatz für die kommenden 20 Jahre fest.

In der Vergangenheit war es daher geboten, das Inbetriebnahmeprotokoll zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Das lag daran, dass die Einspeisevergütung monatlich verringert wurde. Wer den Termin also auf den 30. statt den 01. des Folgemonats gelegt hatte, konnte sich über 20 Jahre hinweg eine höhere Vergütung sichern.

<span class="inline-hightlight-orange">Aktuell ist die Einspeisevergütung des Netzbetreibers bis zum 01.01.2024 festgesetzt</span>. Danach wird sie halbjährlich um jeweils 1 % vermindert. Falls Ihr Inbetriebnahmeprotokoll um einen entsprechenden Stichtag herum stattfinden kann, sollten Sie das berücksichtigen und einen Termin vor der angekündigten Reduzierung wählen.

Was passiert, wenn beim Inbetriebnahmeprotokoll Fehler zutage treten?

Es kann immer mal vorkommen, dass während der Inbetriebnahme nicht immer alles optimal läuft. Dahinter können technische Probleme oder Fehler bei der Installation stecken. Dann erstellt der Prüfer einen Mängelbericht. Der von Ihnen beauftragte Fachbericht sollte nun die beanstandeten Punkte schnellstmöglich beheben.

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